• U-wie...

      • Unterrichtsbefreiung

        Eine Befreiung vom Unterricht in einzelnen Fächern oder von einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung ist nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigungsfähig. siehe §20 BaySchO.

         

        Antrag_Unterrichtsbefreiung.pdf

         

         

        Übertritt

        alles zum Thema Übertritt finden Sie unter: Übertritt und Schulwechsel in Bayern: So geht die Schulkarriere weiter

         

        Übergang von Schule für Kranke

        Kinder die eine schwere Erkrankung erleiden, die stationär behandelt werden muss, werden in den Klinikschulen weiter beschult. Ein Team von Experten hat für die Übergänge von der Regelschule zur Schule für Kranke bzw. dann wieder zurück wichtige Informationen für Lehrrräfte, Eltern und Schüler bereitgestellt.

        Übergang Klinik Schule (bayern.de)